Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen, wie Sie am Schweizer Vorlesetag teilnehmen können.
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen, wie Sie am Schweizer Vorlesetag teilnehmen können.
Wann finden die nächsten Vorlesetage statt?
Der Schweizer Vorlesetag findet in der Regel am vierten Mittwoch im Monat Mai statt. Die nächsten Vorlesetage sind für folgende Daten geplant:
– 8. Schweizer Vorlesetag: Mittwoch, 21. Mai 2025
Vorleseaktionen können auf dieser Website jeweils ab Anfang/Mitte Februar angemeldet werden. Am besten abonnieren Sie unseren Newsletter (ganz unten auf dieser Seite). Dann informieren wir Sie, sobald Sie sich anmelden können.
Muss die Vorleseaktion unbedingt am Vorlesetag stattfinden?
Ist es möglich die Vorleseaktion an einem anderen Tag durchzuführen?
Der Fokus der Kampagne liegt auf dem Datum des Vorlesetags. Entsprechend tragen alle Werbematerialien wie Flyer oder Plakate dieses Datum. Sämtliche öffentlichen Veranstaltungen sollten am Vorlesetag selbst stattfinden. Organisieren Sie aber eine Vorleseaktion im privaten oder schulischen Rahmen, dann dürfen Sie Ihre Aktion auch gerne an einem Datum rund um den Vorlesetag durchführen. Melden Sie eine private Aktion an, müssen Sie nichts weiter beachten und können sich einfach auf der Website eintragen. Bei der Anmeldung einer Vorleseaktion im schulischen Kontext können Sie im Anmeldeformular/Onlineformular ein abweichendes Datum auswählen.
Zu welcher Tageszeit sollen Vorleseaktionen stattfinden?
Der Vorlesetag ist auf einen Mittwoch gelegt, da viele Kinder am Nachmittag schulfrei haben. Sinnvoll ist es, Veranstaltungen für kleine Kinder auf den Morgen zu legen und ausserschulische Veranstaltungen für schulpflichtige Kinder auf den Nachmittag/Abend. Es gibt jedoch keine vorgeschriebenen Uhrzeiten. Sie bestimmen den Zeitpunkt Ihrer Veranstaltungen selbst.
Wie lange soll eine Vorleseaktion dauern?
Sie bestimmen selbst, wie lange Ihre Vorleseaktion dauert. Dies kann 15 Minuten sein, eine Stunde oder ein ganzer Nachmittag. Es empfiehlt sich, die Dauer einer einzelnen Veranstaltung dem Alter der Zielgruppe anzupassen.
An wen richtet sich der Vorlesetag?
Der Vorlesetag richtet sich an Kinder, Jugendliche und Familien. Erwachsene sind herzlich eingeladen, als Vorleser:innen aufzutreten. Die einzelnen Vorleseaktionen müssen jedoch nicht alle Zielgruppen gleichzeitig ansprechen. Bei der Anmeldung Ihrer Veranstaltung auf der Vorlesetag-Website können Sie die Zielgruppe, die Uhrzeit und die Sprache der Veranstaltung selbst festlegen.
Sollen die Kinder alleine zu einer Veranstaltung kommen können oder müssen Sie von Erwachsenen begleitet sein?
Sie bestimmen für Ihre Vorleseaktion selbst, ob Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen zugelassen sind oder ob Kinder alleine kommen dürfen. Wenn Sie eine öffentliche Vorleseaktion anmelden, können Sie dies im Veranstaltungsbeschrieb entsprechend vermerken.
Können Vorleseaktionen auch in anderen Sprachen stattfinden?
Jede Vorleseaktion in der Schweiz, egal in welcher Sprache ist beim Schweizer Vorlesetag willkommen. Ob Sie auf Deutsch, Arabisch, Englisch oder Französisch vorlesen, entscheiden Sie. Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung auf der Website eintragen, bitten wir Sie, beim Veranstaltungsbeschrieb die Sprache, in der vorgelesen wird, zu erwähnen.
Können auch Personen/Organisationen im Ausland am Schweizer Vorlesetag mitmachen?
Wir freuen uns, wenn der Schweizer Vorlesetag möglichst viele Menschen auf der ganzen Welt ermutigt, Kindern und Jugendlichen am Aktionstag Geschichten vorzulesen. Sie dürfen also sehr gern auch im Ausland eine Vorleseaktion am Vorlesetag planen. Aufgrund von technischen und finanziellen Gründen können wir jedoch kein Werbematerial des Schweizer Vorlesetags ins Ausland liefern. Zudem können aus rechtlichen Gründen an der Verlosung nur Menschen teilnehmen, die in der Schweiz wohnen (siehe Teilnahmebedingungen Verlosung). Wir danken für Ihr Verständnis.
Ich will an einer Schule / in einer Bibliothek / einem Kindergarten vorlesen, was muss ich machen?
Wie finde ich einen Vorleseort?
Entscheiden Sie zunächst, für welche Zielgruppe Sie vorlesen möchten: für Kindergartenkinder oder für Schulkinder? Kontaktieren Sie anschliessend direkt einen Kindergarten bzw. eine Schule in Ihrer Nähe. Verweisen Sie dabei auf den Schweizer Vorlesetag und sprechen Sie mit der Institution Ihre Vorleseaktion ab. Danach tragen Sie oder die Institution Ihre gemeinsame Aktion auf der Website ein.
Wie finde ich eine Vorleserin oder einen Vorleser für meine Einrichtung?
Als Vorleser:innen kommen viele Menschen in Frage: zuallererst Sie selbst. Aber auch Eltern von Schulkindern, Verwandte, andere Lehrpersonen aus Ihrem Schulhaus oder lokale Politiker:innen und bekannte Persönlichkeiten sind ideale Vorleser:innen. Zögern Sie nicht und sprechen Sie Ihre Gemeinde/Stadt an und fragen Sie nach interessierten Politiker:innen.
Wie organisiere ich eine schulische/öffentliche Vorleseaktion?
Wie bereite ich mich auf das Vorlesen im schulischen/öffentlichen Rahmen vor?
Tipps zur Vorbereitung für Vorleser:innen, die im Rahmen von schulischen oder öffentlichen Aktionen vorlesen sowie weiteres Material für das Vorlesen in Gruppen können Sie bei den Downloads auf der Vorlesetag-Website als PDF herunterladen.
Warum soll ich mich überhaupt anmelden, kann ich nicht ohne Anmeldung vorlesen?
Sie zeigen mit dem Anmelden Ihrer Veranstaltung, dass Ihnen das Vorlesen wichtig ist und setzen gemeinsam mit allen Teilnehmenden des Schweizer Vorlesetags ein Zeichen für die Bedeutung des Vorlesens. Je mehr Menschen und Organisationen mitmachen, desto grösser die Chance, dass das Thema wahrgenommen wird. Für öffentliche Veranstaltungen ist die Anmeldung zudem die Bedingung, damit die Veranstaltung vom Vorlesetag kommuniziert und auf der Website aufgeführt wird.
Bis wann muss ich meine Veranstaltung anmelden?
Sie können Ihre Vorleseaktion sogar noch am Vorlesetag selbst anmelden. Jedoch empfehlen wir, dass Sie Ihre öffentlichen Veranstaltungen frühzeitig auf der Website eintragen.
Was muss ich beachten, wenn ich im eine Online-Vorleseaktion plane?
Wenn man urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich präsentiert, ist im Voraus die schriftliche Erlaubnis des Rechteinhabers einzuholen. Das gilt sowohl für die Wiedergabe eines Textes im digitalen Raum als auch in einer Präsenzveranstaltung. Rechteinhaber ist in Regel der aus dem Impressum ersichtliche Verlag. Auf jeden Fall ist der Verlag ein guter erster Ansprechpartner. Erfahrungsgemäss wird der Verlag Sie an Dritte verweisen, wenn er nicht selbst über die Rechte für das Vorlesen im Internet verfügt. Besuchen Sie dafür die Verlagswebseite. Meistens finden Sie dort weitere Informationen zur Wiedergabe von Werken des Verlags.
Ein Hinweis zum Datenschutz: Werden Teilnehmer:innen der Onlinelesung eingeblendet, sind diese selbst und bei minderjährigen Personen deren Erziehungsberechtigte im Voraus um Erlaubnis zu fragen.
Geht es nicht um öffentliches Vorlesen, sondern um Vorlesen im Unterricht, so braucht es keine direkte Erlaubnis der Rechteinhaber. Das Urheberrechtsgesetz erlaubt die Nutzung geschützter Werke in Schulen. Wenn dabei Vervielfältigungen entstehen, sind sie durch eine pauschale Kopiervergütung abgedeckt, welche die Schulen an die Verwertungsgesellschaft ProLitteris zahlen muss. Die Verwertungs- gesellschaften verteilen die Vergütungen an Urheber:innen, Verlage und andere Rechteinhaber.